Grundschuld
Definition
Dingliche Belastung eines Grundstücks zur Sicherung eines Darlehens, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden und kann auch nach Tilgung weiterbestehen, bis sie gelöscht oder neu genutzt wird. Beim Verkauf werden offene Grundschulden typischerweise aus dem Kaufpreis abgelöst.
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