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Recht & Vertrag

Auflassung

Definition

Die im Kaufvertrag enthaltene Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück (§925 BGB). Die Auflassung wird gemeinsam mit der Eintragungsbewilligung vom Notar ins Grundbuch eingetragen — erst damit wird der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer.

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