Direktankauf für Erben & Erbengemeinschaften
Situation: Eine geerbte Immobilie blockiert die Erbauseinandersetzung — Miterben streiten über Zustand, Preis und Timing. Jeder Monat Leerstand kostet Grundsteuer, Versicherung und oft auch Nerven.
Wir kaufen die geerbte Immobilie (oder den Anteil) direkt, diskret und zu einem fairen Preis. Verbindliches Angebot in 48 Stunden, Notartermin in 2-4 Wochen — auch bei Erbengemeinschaften mit Streit.
Warum Direktankauf für Erben meist die bessere Wahl ist
Erbengemeinschaften können sich oft monatelang nicht einigen — ein Direktankauf zerschneidet den Knoten mit einer marktgerechten, für alle akzeptablen Lösung.
Leerstehende Erbimmobilien verursachen 3.000-8.000 € jährliche Fixkosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) — das schmälert den Nachlass mit jedem Monat.
Ein öffentlicher Verkauf über Makler kann Monate dauern, Besichtigungstouristen anlocken und die Familiengeschichte ins Schaufenster stellen — Direktverkauf bleibt diskret.
Was wir für Erben konkret anbieten
Ankauf der gesamten Immobilie oder einzelner Erbanteile möglich
Kostenfreie Marktwerteinschätzung als Verhandlungsgrundlage
Diskrete Abwicklung ohne öffentliche Vermarktung
Notartermin innerhalb von 2-4 Wochen nach Einigung
Ankauf im Ist-Zustand — kein Sanierungsaufwand vor Verkauf
Fairer, marktgerechter Preis dokumentiert durch unabhängige Bewertung
„Nach drei Jahren Erbstreit um das Haus unserer Mutter haben wir es innerhalb von sechs Wochen verkauft. Der Preis war fair, die Abwicklung professionell — und wir Geschwister können wieder miteinander reden.”
Familie K. — Erbengemeinschaft, Ludwigsburg
Passende Ankauf-Leistungen
Wählen Sie eine Leistung, die zu Ihrer Situation passt. Wir kombinieren diese individuell.
Altbau-Einfamilienhaus Ankauf
Wir kaufen Altbau-Einfamilienhäuser jeder Bauepoche — Gründerzeit, Wilhelminisch, Jugendstil, Vorkriegsbau. Auch bei Sanierungsstau, Bleirohren, Asbest-Verdacht oder Holzwurm-Befall.
AnsehenAltbau-Mehrfamilienhaus Ankauf
Ankauf von historischen Zinshäusern, Gründerzeit-Mehrfamilienhäusern und Vorkriegs-MFH. Auch bei mietpreisgebremsten Beständen, ungeklärter Sanierungspflicht oder Erhaltungsbeschluss-Stau.
AnsehenAltbau-Eigentumswohnung Ankauf
Wir kaufen ETWs in historischen Häusern — Stuckdecken, Holzdielen, Kastenfenster. Auch wenn die WEG keine Sanierungsbeschlüsse fasst oder die Fassade Denkmalschutzauflagen hat.
AnsehenAltbau-Grundstück mit Bestand
Ankauf von Grundstücken mit erhaltenswertem oder denkmalgeschütztem Altbestand. Auch bei Veränderungssperre, Erhaltungssatzung oder Milieuschutz-Status.
AnsehenHistorische Gewerbeimmobilie
Ankauf alter Fabrikgebäude, Lofts, ehemaliger Werkstätten, Speicher und denkmalgeschützter Gewerbebauten. Umnutzung zu Wohnen oder Mixed-Use ist unsere Stärke.
AnsehenAltbau-Portfolio Ankauf
Ankauf ganzer Altbau-Portfolios — mehrere Gründerzeit-Objekte, Stadt-Quartiere oder denkmalgeschützte Liegenschaften in einem Vorgang.
AnsehenHäufige Fragen
Können Sie auch kaufen, wenn sich die Erben nicht einig sind?+
Ja. Wir können entweder die gesamte Immobilie kaufen (wenn alle Erben zustimmen) oder den Anteil eines einzelnen Erben. Bei Erbengemeinschaften mit Streit bieten wir oft eine schnellere Lösung als ein jahrelanges Teilungsversteigerungsverfahren. Unser Angebot basiert auf einer unabhängigen Marktbewertung — das schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.
Wie läuft der Ankauf bei einer Erbengemeinschaft ab?+
1. Kostenlose Marktwerteinschätzung der Immobilie. 2. Verbindliches Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden. 3. Abstimmung unter den Erben — wir stellen auf Wunsch eine schriftliche Bewertung zur Verfügung. 4. Notartermin (wir übernehmen die Koordination). 5. Kaufpreiszahlung direkt an die Erbengemeinschaft gemäß Erbquoten. Wir kennen die üblichen Stolpersteine (Erbschein, Testamentsvollstrecker, Nießbrauchrechte) und führen Sie sicher durch den Prozess.
Ist der Verkauf steuerlich problematisch, wenn die Immobilie erst kürzlich geerbt wurde?+
Bei Erbimmobilien greift die Spekulationsfrist aus der Erblasserzeit weiter — meistens fällt also keine Spekulationssteuer an (wenn der Erblasser die Immobilie länger als 10 Jahre besaß oder selbst bewohnt hat). Wir empfehlen vor Verkauf eine kurze Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Die Erbschaftssteuer selbst wird vom Finanzamt unabhängig vom Verkauf berechnet.
Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist oder ein Wohnrecht eingetragen ist?+
Kein Problem. Wir kaufen auch vermietete Objekte und Immobilien mit eingetragenem Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Rechte der Mieter und Rechteinhaber bleiben bestehen — wir treten als neuer Eigentümer in alle Verträge ein. Der Kaufpreis berücksichtigt die Belastungen marktgerecht.
Andere Verkaufssituationen
Bereit für ein verbindliches Angebot?
Kostenlose Erstbewertung in 24 Stunden, verbindliches Ankaufsangebot in 48 Stunden nach Besichtigung.